Göttinger Händel-Festspiele 1953 · Archiv

"Rodelinda" in einer neuen Fassung

Erst 1953 – nach dreijähriger Pause – konnte die Festspieltradition zur 1000-Jahr-Feier der Stadt Göttingen fortgesetzt werden. Höhepunkt war eine von Hanns Niedecken-Gebhardt vorgenommene Neuinszenierung der Oper Rodelinda (HWV 19) nach einer von Fritz Lehmann eingerichteten Partitur. Dass sich die Göttinger Händel-Gesellschaft dazu entschloss, anstelle einer Wiederaufnahme der stark modernisierten Fassung, mit der 1920 Oskar Hagen die Händel-Renaissance begründet hatte, eine neue Fassung herzustellen, musste auf die Öffentlichkeit wie ein demonstratives Bekenntnis zu dem 1934 eingeschlagenen Weg der 'Werktreue' wirken. Zugleich setzte sie sich damit dem Vorwurf aus, einen Bruch mit der Aufführungstradition ihres 'Urvaters' Hagen vollzogen zu haben. Und in der Tat überwarf sich Hagen damals endgültig mit der Göttinger Händel-Gesellschaft, nach dem das Verhältnis schon zuvor angeschlagen gewesen war.

Nach wie vor bezog man 'Werktreue' nicht auf die Verwendung historischer Instrumente und entsprechender Spieltechniken, sodass der Verpflichtung konventionell spielender Ensembles nichts im Wege stand. Als Festspielorchester fungierte 1953 erstmals das Orchester des Nordwestdeutschen Rundfunks, und auch beim Sponsoring gab es eine Neuerung, indem die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch den Bundesminister des Inneren) sowie das Land Niedersachsen (vertreten durch den niedersächsischen Kultusminister) erstmals als Geldgeber in Erscheinung trat.

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